Verantwortlich für den Inhalt:
Norbert’s Wäscheservice
Inh. Norbert Dröder
Filiale Gmunden
Ohlsdorferstraße 44/3
4810 Gmunden
Tel.: +43 (0) 650 35 50 826
E-Mail: kontakt@norberts-waescheservice.at
Homepage: www.norberts-waescheservice.at
UID: ATU 60732746
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Datenschutzerklärung
Wir behandeln nicht nur Ihre Textilien sorgfältig, sondern auch Ihre personenbezogenen Daten. Dabei achten wir stets auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Um Ihre Anfragen, die Sie über unser Kontaktformular bzw. über sonstige Kommunikationskanäle (Post, E-Mail, Telefon, etc.) an uns richten, beantworten zu können, ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Die Bekanntgabe dieser Daten durch Sie erfolgt auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten stets nur auf Basis einer rechtlichen Grundlage im Sinne der Art 6 DSGVO und nur in jenem Umfang, der für die Abwicklung Ihrer Anfrage erforderlich ist.
Die Nutzung der auf der Website veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Ausführung: Norbert’s Wäscheservice erklärt, dass die zum Waschen, Chemisch reinigen, Bügeln von uns übernommenen Gegenstände fachgemäß und mit großer Sorgfalt bearbeitet werden. Die Art der Behandlung bleibt der fachmännischen Beurteilung des Unternehmens überlassen. Hat Norbert’s Wäscheservice den Kunden individuell zusätzlich zu den allgemeinen in Punkt 2. aufgezählten Beschädigungsgefahren, insbesondere auf die Gefahr bestimmter Schäden bei Bearbeitung der übernommenen Gegenstände hingewiesen und die Befreiung von der Haftung für Schäden an allen zur Bearbeitung übernehmenden Gegenständen vereinbart und sich dies schriftlich bestätigen lassen, so wird er – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – von der Haftung für die Beschädigung frei.
2. Der Kunde/die Kundin erklärt, das er/sie mit der Übergabe der zu reinigenden Textilien, die AGB von Norbert’s Wäscheservice akzeptiert und anerkennt.
3. Auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bearbeitung der Gegenstände kann es zu Beschädigungen kommen, wobei sich herausstellen kann, dass daran dem ausführenden Unternehmer kein Verschulden und damit auch keine Schadenshaftung trifft.
4. Auf die Möglichkeit der Beschädigung wird insbesondere hingewiesen.
a) für Mängel der bearbeiteten Gegenstände, die erst während der Bearbeitung hervorkommen und in der Beschaffenheit der Gegenstände begründet sind, wie ungenügende Echtheit der Farbe u. dgl.,
b) für Einlaufen von Gegenständen, sofern keine Faserschädigung eingetreten ist,
c) für Farbverluste und Einlaufen von Seide, Wolle, Baumwolle und Leinenstoff wird keine Haftung übernommen
d) für Gegenstände, die eine falsche oder keine Textilpflegekennzeichnung tragen und bei denen durch Inaugenscheinnahme und einfache Proben nicht die entsprechende richtige Reinigungsart festgestellt werden kann,
e) für das Hervorkommen von Flecken und das Auflösen geklebter Stellen,
f) für Beschädigungen oder Eingehen von Kragen und Manschetten bei Hemden oder Blusen, welche aus nicht Wäscherei gerechtem Material hergestellt sind,
g) für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör aus nicht reinigungsbeständigem Material,
5. Verlust des Reinigungsgutes: Schadenersatzansprüche aus dem Verlust können erst dann gestellt werden, wenn die Lieferfrist um mehr als 5 Wochen überschritten wird. Nur für Schäden am Reinigungsgut wird gehaftet. Für andere als Personenschäden wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet.
6. Reklamationen: Allfällige Beanstandungen sollen im eigenen Interesse ehest bzw. vor Entfernung des Merkzeichens, jedenfalls bevor der betreffende Gegenstand getragen oder bearbeitet wurde, geltend gemacht werden.
7. Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung: Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird bei Vorliegen eines Anschaffungspreisbeleges der gemeine Wert des Gegenstandes im Zustand der Übergabe vergütet, wobei jeweils vom Neuwert für das 1. Jahr 30%, für das 2. Jahr weitere 20%, für das 3. Jahr weitere 10% und für das 4. Jahr weitere 10% abgezogen werden. Ab dem 5. Jahr werden aus Kulanzgründen keine weiteren Abzüge berechnet. Sofern kein Anschaffungspreisbeleg vorgelegt werden kann, sind Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufsfirma bekanntzugeben. Dem Kunden steht es frei, die Höhe des Schadens anders bzw. einen höheren Schaden zu beweisen. Der Gegenstand geht nach Ersatz des Schadens ins Eigentum des Unternehmens über.
8. Abholung: Die übernommenen Waren sind spätestens innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Übernahme, abzuholen. Bei Nichtabholen der Ware ist der Unternehmer berechtigt, diese nach 6 Monaten zu verwerten und den Erlös mit Putzlohn und Lagerungskosten (lt. Aushang/Preisliste) aufzurechnen.
9. Übergabe: Die Übergabe der Ware erfolgt nur gegen Rückgabe des Übernahmescheines und erfolgter Bezahlung. Kann der Übernahmeschein nicht vorgelegt werden, wird die Ware nur gegen Ausweisleistung ausgefolgt.
Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sind hierbei berücksichtigt.